Allgemein

Offenlegung der Gehälter in Eigenbetrieben

Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2020

Kommunale Bedienstete sind Servicedienstleiter/innen für die Einwohner/innen der Kommune, über deren Steuereinkommen diese auch finanziert werden. In diesem unmittelbaren Zusammenhang haben die Bürger/innen das Recht erfahren zu dürfen, zu welchen Bedingungen die entsprechenden Leistungen in der jeweiligen Kommune erbracht werden. Aktuell wissen das nicht einmal alle Mandatsträger/innen. Gleichzeitig bitten wir in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Tarife im Öffentlichen Dienst für alle zugänglich sind. Viele Gemeinden folgen bereits dem Leitbild vom „Gläsernen Rathaus“ und haben sich der Transparenz gegenüber ihrer Bürger/innen verschrieben. Diesem Leitbild sollte auch die Stadt Eschwege folgen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgenden Beschluss fassen:
Der Magistrat der Kreisstadt Eschwege wird beauftragt zu prüfen, wie und ab wann an geeigneter Stelle eine Offenlegung von Geschäftsführer(innen)gehälter von Gesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung sowie Eigenbetrieben erfolgen kann.