SPD Eschwege
Wahlinformationen.

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Kommunalwahl am 14. März

Am 14. März 2021 finden in Eschwege Kommunalwahlen statt. Es werden u.a. die Stadtverordneten des Stadtparlamentes (37 Personen) und ein neuer Bürgermeister gewählt. Die neuen Stadtverordneten werden für eine fünf- und der Bürgermeister für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. An dieser Wahl können auch EU Bürger (z.B. Polen, Griechen, Italiener) sowie eingebürgerte Deutsche teilnehmen, d.h. zum einen, dass sie wählen dürfen und zum anderen, dass sie sich aufstellen lassen können. Ziel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in Eschwege ist es die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eschwege – unabhängig von deren Herkunft- nachvollziehen zu können und deren Interessen zu repräsentieren. Wenn Sie Lust haben sich aktiv politisch zu engagieren und den Kampf um die soziale Gleichheit und Demokratie auf diese Art und Weise zu unterstützen ist für Sie die SPD die richtige Wahl. Fühlen Sie sich eingeladen Ihre Fragen an den Vorstand der SPD Eschwege, der gerne mit Ihnen in einen Dialog eintritt, zu richten.


Wer darf wählen?

In Hessen darf jeder Bürger der Europäischen Union, der am Wahltag:

– 18 Jahre alt ist,
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
– seit mindestens sechs Wochen in Eschwege seinen Wohnsitz hat
– in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist,

wählen.


Wo bekomme ich meinen Stimmzettel und wo kann ich meine Stimme abgeben?

Es ist möglich in einem Wahllokal oder per Brief zu wählen. Alle, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind (= Wahlberechtigt sind) erhalten vor der Wahl eine Wahlberechtigungskarte und ein Wahlberechtigungsschein per Brief. In der Wahlberechtigungskarte werden Sie darüber Informiert zu welchem Wahllokal Sie gehen sollen um wählen zu können.

Um in einem Wahllokal wählen zu können ist es notwendig die erhalte Wahlberechtigungskarte und den Ausweis mitzunehmen. Nach Vorlage dieser bekommt der Wahlberechtigte einen (oder mehrere) Stimmzetteln. Hier erhalten Sie u.a. ihre Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl und zur Stadtverordnetenversammlung. Falls Sie Fragen zum Ausfüllen der Stimmzettel haben sollten, können Sie sich vor Ort an den Wahlvorstand wenden. 


Bürgermeisterwahl

Auf dem Stimmzettel steht der Name des Bürgermeisterkandidaten und dessen Parteizugehörigkeit, bei uns sieht es so aus –  Markus Claus – SPD. Auf diesem Stimmzettel darf nur ein Kreuz bei dem Nachnamen des ausgewählten Kandidaten angekreuzt werden. Bürgermeister wird derjenige, der die meisten Stimmen erhält.


Wahl zu der Stadtverordnetenversammlung

Um die Plätze und den Einfluss im Stadtparlament kämpfen einzelne politische Parteien sowie deren Kandidaten auf den Wahllisten. Auf dem Stimmzettel befinden sich mehrere Spalten. In jeder Spalte befindet sich eine Wahlliste der antretenden Parteien. Auf jeder Wahlliste sind die Namen der Kandidaten aufgeführt, die für die Wahl von der jeweiligen Partei aufgestellt wurden (es handelt sich dabei um Mitglieder der Partei oder parteiunabhängige Kandidaten, die der Partei nahe stehen). Auf der SPD Liste finden Sie 30 Personen, die aktuell um den Einzug in die Stadtverordnetenversammlung kämpfen.


Wie wählen?

Die Anzahl der Stimmen, über die  jeder Wahlberechtigte bei der Wahl zum „Stadtparlament“ verfügt entspricht der Anzahl der Stadtverordnetenversammlung. Das heißt, dass in Eschwege jeder Wähler bis zu 37 Stimmen an die einzelnen Kandidaten vergeben kann.  Der Wähler hat ein paar Möglichkeiten seine 37 Stimmen unter den Kandidaten aufzuteilen. Unproblematisch ist es weniger als 37 „Kreuze“ auf dem  Stimmzettel zu setzten. Wenn der Wähler einen Kandidaten (oder ein paar bestimmte Kandidaten) favorisiert kann er demjenigen (diesen) bis zu drei Stimmen geben.

Jede Stimme geben  wir durch ein Kreuz in der entsprechenden Zeile ab. Wenn wir aber jemanden zwei oder drei Stimmen geben möchten, machen wir in der entsprechenden Zeile zwei oder drei Kreuze nebeneinander. Generell ist es nicht möglich die gemachten Kreuze durchzustreichen. Eine Ausnahme stellt das Durchstreichen von Kandidaten dar, denen wir ausdrücklich keine Stimme geben möchten. Die eigenen Stimmen können unterschiedlich ausgegeben werden:

Eine Option ist die Wahl von Kandidaten
Es ist möglich sich bestimmte Kandidaten auszusuchen und in der Zeile nach jedem eins, zwei oder drei Kreuze zu setzen,  das ist davon abhängig wieviel Unterstützung wir dem einzelnen Kandidaten zukommen lassen wollen. Die Anzahl  der von uns auf dem Stimmzettel abgegebenen Stimmen darf jedoch 37 nicht überschreiten. Diese Option ist gut, wenn wir konkrete Personen unterstützen möchten, die unserer Meinung nach am besten unsere Interessen vertreten werden. Auch die Wahl von Kandidaten aus den Listen verschiedener Parteien ist möglich. Es ist also eine gute Option wenn wir bestimmte Kandidaten die auf der Liste verschiedener Parteien zu finden sind unterstützen möchten.

Eine weitere Option ist die Unterstützung einer Partei
Es ist auch möglich nur ein Kreuz oben bei dem Namen der ausgewählten Wahlliste (Partei) zu machen und damit die Wahl abzuschließen. Bei dieser Option werden Ihre 37 Stimmen auf die Kandidaten der gewählten Liste (Partei) verteilt. Die Stimmen werden aber nicht gleichmäßig auf alle Kandidaten der Liste verteilt, sodass manche Kandidaten mehr davon erhalten. Es handelt sich hierbei um die sog. „Kumulation“ von Stimmen und bedeutet, dass die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt werden. Wenn die Anzahl der Kandidaten kleiner als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen ist, kommen die restlichen Stimmen den Kandidaten, die am Anfang der Liste stehen zu Gute.

Für diese Option entscheiden wir uns normalerweise wenn wir keine Präferenzen bezüglich bestimmter Kandidaten haben, sondern unsere Lieblingspartei unterstützen wollen. Wenn wir jedoch bestimmte Kandidaten auf der gewählten Liste nicht unterstützen möchten können wir diese durchstreichen. Dann erhalten unsere Stimmen nur die restlichen Kandidaten auf dieser Liste (in der Reihenfolge von oben nach unten, bis alle Stimmen verteilt sind).


Wie kann ich per Brief wählen?

Um per Brief wählen zu können ist es notwendig rechtzeitig die Briefwahl zu beantragen. Es wird empfohlen den Antrag bis spätestens in der vorletzten Woche vor der Wahl zu stellen. In der letzten Woche vor der Wahl ist die Beantragung der Briefwahl persönlich im Wahlamt vorzunehmen.

Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden – entweder auf dem Vordruck den Sie im Vorfeld per Post bekommen haben (Wahlberechtigungsschein) oder in einem formlosen Schreiben welches Sie per Post, per E-Mail oder per Fax an das Wahlamt der Kreisstadt Eschwege übermitteln oder in dem dafür vorgesehenen On-Line Formular auf der Internetseite der Stadt OLIWA – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines (ekom21.de), welches ca. sechs Wochen vor der Wahl zur Nutzung freigeschaltet wird. In dem Antrag müssen folgende Angaben enthalten werden: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleizahl und Ort). Die Wahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt. Beim Abschicken der ausgefühlten Stimmzettel müssen Sie auf den dafür vorgesehenen Briefumschlag  keine Briefmarken aufkleben (portofrei). Wenn Sie sich für diese Form der Stimmenabgabe entscheiden  sollten sie darauf achten die Briefwahl frühzeitig zu beantragen, damit ihre Stimmzettel die Wahlkommission spätestens am Wahltag, also den 14. März 2021 erreichen.

Da das Ausfüllen der Stimmzettel ein bisschen aufwendig sein kann sowie aufgrund der aktuellen Coronasituation empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Es lohnt sich an der Wahl teilzunehmen, weil wie es jedem einzelnen von uns in Eschwege gehen wird, hängt davon ab wer sich für unsere Interessen einsetzen wird. Und das kann nur derjenige sein, der uns am besten versteht und immer ein Ohr für uns hat.   

Gehen Sie bitte zur Wahl, weil Ihre Stimme besonders wichtig ist!