AllgemeinAnträge - StaVo

Antrag: Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen

Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022

Im Zuge der Haushaltsberatungen im Dezember 2021 wurde auch über eine neue Obdachlosenunterkunft in Niddawitzhausen gesprochen. 

Wir sind der Auffassung, dass der Standort der Unterkunft Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen, Hilfen zur Begegnung und zum Umgang mit anderen Personen sowie Hilfen für eine aktive Gestaltung, Strukturierung und Bewältigung des Alltags für die Obdachlosen ermöglichen sollte. All dies sehen wir in Niddawitzhausen nicht gegeben.

Über den Standort muss noch einmal dringend nachgedacht werden.
Da Eschwege derzeit keine Satzung zur Unterbringung von Obdachlosen beschlossen hat, beantragen wir eine solche zur erarbeiten.  

Bei der Aufstellung der Satzung müssen unter anderem auch die o.g. Aspekte, beispielsweise im Zweck oder der Begriffsbestimmung,  Berücksichtigung  finden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Kreisstadt Eschwege wird damit beauftragt, eine Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen in den von der Kreisstadt bereitgestellten Unterkünften zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Bei der Aufstellung der Satzung sind Hilfsorganisationen wie etwa „Eschwege Hilft“ zu hören bzw. zu beteiligen. Bei der Aufstellung der Satzung muss unter anderem auch folgender Aspekt Berücksichtigung finden:
Der Standort der Unterkunft sollte Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen, Hilfen zur Begegnung und zum Umgang mit anderen Personen sowie Hilfen für eine aktive Gestaltung, Strukturierung und Bewältigung des Alltags für die Obdachlosen ermöglichen.