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Stadtsanierung durch die PEG vorantreiben

Stadtsanierung durch die PEG vorantreiben

Unser Fraktionsvorsitzender Alexander Feiertag brachte in der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2016 den folgenden Antrag ein.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Projektentwicklungsgesellschaft der Kreisstadt Eschwege (PEG) soll in die Lage versetzt werden aktiv Stadtsanierung in der Altstadt Eschweges vorzubereiten bzw. voranzutreiben und ggf. durchzuführen. Hierzu werden im Haushalt 2017 der Kreisstadt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund sich verändernder Einzelhandelsstrukturen und Wohnansprüche muss unsere historische Altstadt einem grundsätzlichen Strukturwandel hin zu mehr „Wohnen in der Altstadt“ unterzogen werden. Wollen wir verhindern, dass sich unsere Innenstadt mehr und mehr entleert, sollten einerseits alle Anstrengungen unternommen werden, den Einzelhandel in unserer Stadt in guten Lagen zu konzentrieren und weiter zu fördern. Andererseits müssen Altstadtperipherielagen, Leerstände und klassische Altstadtwohnlagen einem Umbau zu zeitgemäßem, modernen Wohnraum – ggf. – auch barrierefrei – unterzogen werden.

Die PEG wurde seinerzeit durch die Stadtverordnetenversammlung ins Leben gerufen, um genau in diesem notwendigen und wichtigen Wandlungsprozess die wesentliche Rolle zu spielen. Auf Grund seinerzeit aktueller Ereignisse wurde die PEG richtiger Weise zunächst zur Umstrukturierung des ehemaligen „Karstadtkaufhauses“ zur „Schlossgalerie“ eingesetzt. Nach Erledigung dieser Aufgabe kann und muss die PEG der Kreisstadt nun in die Lage versetzt werden, ihren zentralen Beitrag zu dem beschriebenen, notwendigen Umbauprozess der Altstadt zu leisten. Dies muss selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Planungszielen der Stadtplanung in Eschwege, den bereits laufenden Projekten sowie angedachter und laufender Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum geschehen.

Umsetzung

Bis es möglich sein wird, konkrete Projekte in die Umsetzung zu bringen, sind aus unserer Sicht 5 Schritte notwendig:

  1. Identifizierung und Eingrenzung geeigneter Objekte/Projekte in der Altstadt

  2. Priorisierung der Projekte (bzw. Auswahl zunächst eines „Leuchtturmprojektes“)

  3. Gespräche mit Eigentümern hinsichtlich denkbarer Sanierungsideen und –

    konzepte, biographischer Perspektiven, Zuschussmöglichkeiten und

    Finanzierungsmöglichkeiten

  4. Entwicklung von Konzepten und Vorplanungen für entsprechende Objekte

  5. Konkrete Entwicklung von Finanzierungs- und ggf. Träger- und

    Beteiligungskonzepten für entsprechende Objekte

Erst hiernach kann der sechste Schritt erfolgen:

6. Umsetzung durch Alteigentümer, durch Verkauf (Neueigentümer) oder durch Gründung neuer Trägerorganisationen, durch bestehende Träger oder durch die PEG selbst (späterer Verkauf): Detailplanung und Umsetzung durch Architekturbüros und entsprechende Fachingenieure, Baumaßnahmen

Wir sind der, Meinung, dass die PEG in die Lage versetzt werden muss diese Aufgabe zunächst wenigstens bis einschließlich zur Entwicklung von Konzepten und Vorplanungen (4) und bis einschließlich zur Entwicklung von Finanzierungs-, Träger- und Beteiligungskonzepten (5) zu übernehmen. Diese Aufgaben sind ohne erheblichen Personalaufwand nicht leistbar. Um entsprechend agieren zu können, sollte entsprechendes Fachpersonal in der PEG verortet sein (auch wohnhaft in Eschwege).

Vor diesen Hintergründen sehen wir es als notwendig an, die PEG für das Jahr 2017 mit 50.000 Euro für diese Aufgaben auszustatten – ein entsprechender Betrag ist im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Die Frage, ob es sinnvoll erscheint, dass auch die PEG selbst zum Umsetzer von Projekten (6) werden sollte und dementsprechend mit Grundkapital ausgestattet werden sollte, bleibt hiervon zunächst unberührt und kann nach Ablauf eines Jahres bzw. nach Abarbeitung der ersten fünf Schritte beantwortet werden.